Landtag NRW: Kleine Anfrage zum Kirchgeld
" Landtag NRW: Kleine Anfrage zum Kirchgeld - Vorbemerkung des Fragenstellers:
Am 14. Februar 2001 führte die damalige rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Wolfgang Clement auf Wunsch der evangelischen Landeskirche das sogenannte Kirchgeld in Nordrhein-Westfalen ein. Danach können bekenntnislose Ehepartner zu Zahlungen an die Kirche herangezogen werden, wenn der andere Partner Kirchenmitglied ist und über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt. ...... Nach Informationen der inzwischen eingestellten Wochenzeitung „Rheinischer Merkur“ (Ausgabe vom 25.02.2010) werden von den Einnahmen aus Kirchensteuer und Kirchgeld etwa fünf Prozent für soziale Zwecke verwendet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurde zwischen 2001 und 2011 das Kirchgeld erhoben?
2. Wie viel Geld haben die Kirchen zusätzlich neben der Kirchensteuer durch das Kirchgeld seit 2001 eingenommen (bitte im Einzelnen nach Religionsgemeinschaften und Jahren auflisten)?
3. Sieht die Landesregierung nach wie vor die Notwendigkeit des Kirchgeldes vor dem Hintergrund, dass nur fünf Prozent der Einnahmen für soziale Zwecke ausgegeben werden?
4. Wie viele Klagen von nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern gegen das Kirchgeld sind der Landesregierung bekannt (bitte chronologisch auflisten)?
5. In welche Daten von nicht-konfessionell gebundenen Bürgerinnen und Bürgern haben die Kirchen durch die Erhebung des Kirchgeldes Einsicht?
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