Justice of the Roman law declared summit crosses in the Alps to Catholic shrines
Justice of the Roman law declared summit crosses in the Alps to Catholic shrines
http://www.frei-denken.ch: Der Bergführer, der in den Freiburger Voralpen drei Gipfelkreuze
zerstört hat, ist am Mittwoch von einem Gericht in Bulle zu einer Busse
von 90 Tagessätzen à 10 Franken bedingt auf drei Jahre verurteilt
worden. Er hat laut Gericht die Glaubens- und Religionsfreiheit
verletzt. Der Bergführer will seine Taten nicht wiederholen. Sowohl bei
der Anhörung als auch nach dem Urteil sagte er, dass er sein Ziel
erreicht habe. Dieses habe darin bestanden, eine Debatte über diese
Frage auszulösen. Er bedaure die Sache nicht und wende sich nun anderen
Sachen zu. Sein Verteidiger will das Urteil weiterziehen.
http://www.suedostschweiz.ch/boulevard/bergfuehrer-zerstoert-gipfelkreuze
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/schweiz/339052.geldstrafe-fuer-den-gipfelkreuz-zerstoerer.html
Entschied der Richter im stockkaltholischen Kanton
Fribourg, dass ein Gipfelkreuz ein Kultplatz sei und das Besteigen des
Gipfels als kultische Handlung gelten soll? Mit diesem Urteil sollte man sich nicht zufrieden geben. Die FVS hat die
Sachbeschädigung verurteilt, die Verletzung der Religionsfreiheit aber
stets bestritten. In diesem Punkt würde sie den Verurteilten auch beim
Weiterzug unterstützen.
Sachbeschädigung vom Gericht nicht beurteilt
Zwei der Kläger, die Pfarrei Broc und die Société de jeunesse
d’Estavannens waren als Klägerinnen ausgeschieden. Mit Pro Natura, die
offenbar Eigentümerin eines der Kreuze gewesen ist, habe sich der
Beklagte auf eine aussgerichtliche Entschädigung von etwas über CHF 1000
geeinigt.
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